Kategorie-Archiv: News

Sollte die Nutzung von GPS Blitzer-Warnern während der Fahrt erlaubt werden?

24.
Nov. 2011

Die Rechtslage ist seit Jahren eindeutig: In Deutschland begehen Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie sich während der Fahrt von ihrem Navi, Smartphone oder einem GPS Blitzer-Warner vor Radarfallen warnen lassen. Durch einen aktuellen Bericht des ADAC ist dieses Thema wieder einmal in aller Munde.

Deutschland diskutiert: Sollte die Nutzung von Blitzer-Warnern wirklich verboten sein, weil sie Autofahrer zum Rasen einladen? Oder versucht der Staat, seine leeren Kassen unter dem „Deckmäntelchen“ der Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Blitzer-Einnahmen aufzufüllen und hat daher kein Interesse daran, Blitzer-Warner zu erlauben?

Fakt ist: In vielen Ländern Europas sieht die Rechtslage jedoch ganz anders aus: Beispielsweise in Großbritannien, Italien und Norwegen ist die Nutzung von Blitzer-Warnern nicht nur erlaubt, sie wird im Gegensatz zu Deutschland sogar als wertvoller Beitrag zur Verkehrssicherheit eingestuft, da Sie Autofahrer dazu anhalten, umsichtiger und langsamer zu fahren.

Diese Meinung teilt auch Torsten Florian Singer, Geschäftsführer des Software- und Hardware-Entwicklers POICON. Er sagt: „Gefahrenstellen- und Blitzer-Warner laden nicht zum Rasen ein – sie sensibilisieren den Autofahrer vielmehr für häufige Unfall- und Gefahrenstellen und lassen ihn daher umsichtiger am Straßenverkehr teilnehmen

Die Firma POICON aus Hamburg bietet selber Hardware und Navi-und Smartphone-Software an, die vor Blitzern warnt. Das Besondere daran: Die GPS basierten Warner POI Pilot 3000 und 5000 als auch die Software POIbase sind keine reinen Blitzer-Warner. Beide können beispielsweise durch Warnung vor verschiedenen Gefahrenstellenstellen wie scharfen Kurven, Aquaplaning, unbeschrankten Bahnübergängen signifikant die Verkehrssicherheit des Autofahrers erhöhen, da sie den Autofahrer weit im Voraus dazu bringt, seine aktuelle Geschwindigkeit zu überprüfen und aufmerksamer auf die Gefahrenstelle zuzusteuern. Die festen und beliebtesten Blitzerstandorte kann der Nutzer bei Bedarf auch deaktivieren.

Nähere Information zur POICON und den POICON-Produkten sind unter www.poicon.com zu finden.

Navi als Retter in der Not

02.
Sep. 2011
POIbase zeigt ab sofort so genannte Rettungspunkte auf allen gängigen Navigationsgeräten an

Ein Fahrradunfall im Wald, ein verstauchter Knöchel beim Wandern, eine Reifenpanne auf einem dunklen Feldweg und man weiß nicht genau, wo man sich gerade befindet – Schwierige Bedingungen, um Rettungskräfte gezielt an die Unfallstelle zu lotsen.

Ab sofort können sich alle Navi-Besitzer so genannte Rettungspunkte, die von Helfern im Ernstfall schnell geortet und erreicht werden können, mit der Navi-Ergänzungssoftware POIbase auf ihr Navi laden und Polizei und Feuerwehr so problemlos Auskunft über ihren Aufenthaltsort geben.

Die rund 8000 Rettungs-POIs für ganz Deutschland können jetzt in der POIbase-Software innerhalb der Kategorie Sicherheit ausgewählt und kostenlos auf jedes Navi heruntergeladen werden. Damit der Datenbestand weiter wächst und eine möglichst vollständige Abdeckung dieser wichtigen Rettungspunkte erreicht wird, können fehlende Punkte von den Nutzern über POIbase schnell und einfach mit nur wenigen Klicks hinzugefügt werden.

Neben den Rettungs-POIs können mit POIbase weitere nützliche POIs aus über 100 Kategorien wie beispielsweise mobile und stationäre Blitzer, Tankstellen mit aktueller Spritpreisanzeige, kostenlose Parkplätze und vieles mehr auf jedes gängige, mobile Navigationsgerät geladen werden.

Ab sofort noch mehr Camping-POIs in POIbase

22.
Jul. 2011

POIbase erweitert sein bestehendes POI-Angebot um eine neue POI-Kategorie, das alle Camper-Herzen höher schlagen lassen wird. In Kooperation mit Camping-Tipps.eu gibt es bei POIbase ab sofort eine weitere kostenfreie Möglichkeit, rund 1500 zusätzliche Campingplatz-POIs herunterzuladen.

Das Camping-Forum Camping-Tipps.eu, das seit 2006 vorerst ein reines Diskussionsforum von Campingbegeisterten war, hat sich mittlerweile zu einem namenhaften nicht-kommerziellen Camping-Portal entwickelt. Zentrales Element des Portals ist das Diskussionsforum, in dem Camper – egal ob Zelt-, Wohnwagen- oder Wohnmobil-Nutzer – Informationen und Tipps austauschen können. Zusätzlich können neue Plätze von jedem Mitglied eingetragen und bestehende Plätze um Informationen ergänzt oder bewertet werden.

Diese aktuellen Platzinformationen sind nun auch über POIbase verfügbar. Über die interaktive Karte (Menüpunkt: POIs bearbeiten – Kategorie: Freizeit) von POIbase sieht man nun auf einen Blick, wo ein Campingplatz bereit steht. Die Daten können zusätzlich als dynamische POIs auf das Navi geladen werden. Die Daten werden wöchentlich mit einem Abgleich der Datenbanken aktuell gehalten.

POIbase-Campingführer „Mobilschaf“

24.
Mai. 2011

POIbase-Camping- und Stellplatzführer „Mobilschaf“ jetzt gratis für alle Becker-Kunden

kostenlos aktuelle Campingplatz-Informationen direkt aufs Navi laden – das geht ab sofort mit dem POIbase MobilSchaf Camping-Führer! Noch bis zum 31.12.2011 können sich Becker-Kunden bei POIbase gratis Informationen zu sämtlichen Campingplätzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf ihr mobiles Navi laden und sich so zu den schönsten Camping-Locations navigieren lassen.

Aktuelle Infos über rund 20.500 Campingplätze für ganz Europa bietet POIbase außerdem, mit dem kompletten MobilSchaf Camping-Führer. Neben Wohnmobilstellplätzen informiert MobilSchaf außerdem über Entsorgungsstaionen als auch über andere nützliche Ziele für Camping-Fans wie beispielsweise Reparaturwerkstätten, Supermärkte, Camping-Zubehör-Händler und vieles mehr.

Weitere Informationen sind unter www.poibase.com/becker zu finden.

Neu: POIbase-Spaßstimmen für den POI Pilot 5000+!

28.
Feb. 2011

Die Sprachausgabe Ihres POI Pilots 5000+ ist Ihnen zu langweilig? Dann lassen Sie sich doch ab sofort von unseren neuen Spaßstimmen durch den Straßenverkehr navigieren!

Egal, ob verführerisch-erotische Frauenstimme oder türkischer Slang – mit den neuen Spaßstimmen von POIbase werden Ihre Autofahrten in Zukunft nicht nur sicherer, sondern vor allem auch noch unterhaltsamer.

Die Spaßstimmen sind für je 4,95 EURO POIbase-Shop erhältlich.

POIbase im neuen Design

11.
Feb. 2011

Ein Jahr nach dem erfolgreichen Start von POIbase überrascht die Website seine Nutzer jetzt mit neuen Inhalten und einem neuen Look. Die Homepage  wurde vom reinen Download-Portal zu einer umfangreichen Website mit einem aktiven Community-Bereich und  anderen neuen Features ausgebaut.

„Bei der Neugestaltung der Website war uns wichtig, die Seite noch interaktiver zu gestalten“, erklärt POIbase-Sprecher Torsten Florian Singer. „Jeder unserer über 600.000 registrierten Nutzer hat jetzt nicht nur Zugang zur größten POI-Community Deutschlands, sondern kann zudem selber neue Sonderziele melden. So garantieren wir, dass in unserer Datenbank ausschließlich POIs zu finden sind, die unsere Nutzer wirklich brauchen.“  Doch das ist noch nicht alles. „Neu auf der Seite sind außerdem viele erklärende Grafiken und Screenshots die den Besucher durch die verschiedenen POIbase-Funktionen navigiert“, so Singer weiter.

Wie gefällt Euch das neue Design? Wir sind gespannt auf Euer Feedback unter presse@poicon.com.

Auto-News 2011

03.
Jan. 2011

Im Jahr 2011 müssen sich Autofahrer in Deutschland auf viele neue Gesetze und Regelungen einstellen: Tagfahrleuchten werden zur Pflicht und EU-Knöllchen auch hierzulande vollstreckbar. Der Auto Club Europa (ACE) gibt einen Überblick über die Neuerungen.

Winterreifen: Seit dem 4. Dezember 2010 sind bei Schnee, Eis und Matsch Winterreifen Pflicht. Die Neuregelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Die Bußgelder werden verdoppelt. Wer mit Sommerreifen erwischt wird, muss 40 statt bisher 20 Euro bezahlen. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg geahndet.

Führerschein mit 17: Zum 1. Januar soll der Führerschein für Jugendliche ab 17 Jahren offiziell eingeführt werden. Seit fünf Jahren wird das Modell bereits erprobt. Die Führerschein-Neulinge dürfen bis zur Volljährigkeit aber nur in Begleitung selbst fahren. Der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zufolge verringert sich das Unfallrisiko bei Fahranfängern im ersten Jahr dadurch um 22 Prozent.

Wechselkennzeichen: Bis zu drei Autos sollen sich vom Sommer 2011 an ein Nummernschild teilen können. Allerdings darf immer nur eines mit dem Wechselkennzeichen in Betrieb sein. Für die Berechnung der Haftpflichtversicherung soll der Wagen mit der höchsten Typklasse zählen. Motorräder und Wohnmobile werden nicht berücksichtigt. Eine Entscheidung über das Wechselkennzeichen steht allerdings noch aus.

EU-Knöllchen: Verkehrssünder aus Deutschland, die im EU-Ausland gegen geltendes Recht verstoßen haben, können künftig hierzulande zur Kasse gebeten werden. Voraussetzung ist laut ACE, dass das Knöllchen mehr als 70 Euro kostet – inklusive der Verfahrenskosten. Dadurch können theoretisch auch geringere Bußgelder vollstreckt werden.

Tagfahrleuchten: Neue Automodelle, die nach dem 7. Februar 2011 eine Typzulassung erhalten, müssen mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Das Tagfahrlicht leuchtet automatisch, sobald der Motor gestartet wird. Schaltet der Fahrer das Abblendlicht ein, erlischt das Tagfahrlicht. Ältere Fahrzeuge können mit Tagfahrleuchten nachgerüstet werden – müssen es dem Autoclub zufolge aber nicht.

Steuerbefreiung: Die generelle Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die die Abgasnormen Euro5 und Euro6 erfüllen, endet mit dem Jahreswechsel. Anschließend werden nur noch Euro6-Diesel berücksichtigt, die ab dem 1. Januar erstmals angemeldet werden. Für sie gilt eine bis Ende 2013 befristete Steuerbefreiung von einmalig 150 Euro.

Diesel-Partikelfilter: Die bislang mit 330 Euro geförderte Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern fällt zum Jahresende 2010 weg.

Dieselzuschlag: Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter ist ab dem 1. April 2011 kein Steuerzuschlag mehr fällig. Seit 2007 kommen zur Regelbesteuerung jährlich 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum hinzu.

Biosprit: Eine neue Sorte mit zehn Prozent Ethanol-Beimischung kommt an die Tankstellen. 90 Prozent aller Fahrzeuge können den Biosprit E10 tanken. Er soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Für alte Autos, deren Motoren den hohen Biosprit-Anteil nicht vertragen, muss bis 2013 weiterhin auch Treibstoff mit einem Ethanol-Anteil von fünf Prozent angeboten werden.

Schleuderschutz: Vom November 2011 an müssen neue Lastwagen- und Busmodelle mit dem elektronischen Schleuderschutz ESP ausgestattet sein.

Riesen-Lastwagen: Sie sollen in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Sachsen in einem Pilotversuch erprobt werden. Die anderen Bundesländer machen nicht mit. Angesichts des zunehmenden Güterverkehrs sehen Transportfirmen in den Lkw eine Chance zur Entlastung. Zwei der rund 40 Tonnen schweren und bis zu 25,25 Meter langen Lastwagen können die Fracht von drei herkömmlichen Lastwagen transportieren, die Spritersparnis soll bei bis zu 20 Prozent liegen.

Umweltzonen: Weitere Städte richten Umweltzonen mit Fahrbeschränkungen für “Stinker” ein oder verschärfen bestehende – zum Beispiel Düsseldorf, Osnabrück und Wuppertal.

gefunden bei: web.de

Richter spricht Temposünder frei

03.
Jan. 2011

Richter aus Herford spricht alle Temposünder frei

Ein Richter für Deutschlands Raser: Der Verkehrsjurist Helmut Knöner vermutet Geldschneiderei als Motiv vieler Radarfallen. „Die Gefahr der Abzocke ist da“, sagt er. Als Richter im westfälischen Herford spricht er seit vergangener Woche jeden Temposünder frei. Der Automobilclub ADAC und Verkehrsexperten reagierten mit Skepsis. 42 geblitzte Autofahrer hat Amtsrichter Knöner in der vergangenen Woche bereits freigesprochen – und das ist erst der Anfang. Der 62 Jahre alte Richter will die Raser weiter unbehelligt lassen – in den nächsten drei Wochen 30 Personen – bis sich an der Gesetzgebung etwas ändert: „Es gibt keine verbindlichen Regeln, wann und wo und mit welchen Geräten geblitzt wird.“

Oft sei auch unklar, warum an manchen Orten Radarfallen aufgestellt werden. „Die Frage, aus welchen Motiven geblitzt wird, ist bisher nicht beantwortet.“ Nicht nur er sehe das so: „Auch Polizisten, die geblitzt wurden, sehen das kritisch“, erzählt der Richter, der seit mehr als 30 Jahren am Amtsgericht in Herford nahe Bielefeld seine Urteile fällt.

Städte und Gemeinden verdienten mit den Blitzanlagen viel Geld. „Viele spüren den Druck der leeren Kassen“, sagte Knöner. Um Geldschneiderei auszuschließen, müsse aber klar geregelt werden, aus welchen Gründen Radarfallen eingesetzt würden. „Es muss eine Kontrolle stattfinden. Mir fehlen konkrete gesetzliche Regeln.“

Knöners Forderungen sieht der ADAC kritisch: „Wenn man vom Gesetzgeber verlangt, er müsse festlegen, wo und wie gemessen wird, ist das nicht zumutbar“, sagte der Leiter Verkehrsrecht des ADAC, Markus Schäpe. Eine solche Regelung öffne Tür und Tor für einen „Blitzatlas“, Raser erhielten eine Art „Freibrief“ für Strecken ohne Radarfallen. Eine Ankündigung von Blitzern ginge insgesamt zulasten der Sicherheit.

Richter Knöner hingegen kritisiert auch die rechtlichen Grundlagen für Foto-oder Video-Aufnahmen von Temposündern. Sie würden auf Basis eines Terrorabwehrgesetzes gemacht, und das sei falsch. Der ADAC hält dagegen: „Es ist durchaus zulässig, Fotos zu machen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.“ Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will den Massenfreispruch nun prüfen und eventuell Rechtsbeschwerde einlegen. „Wir kannten so einen Fall noch nicht“, sagte ein Behördensprecher.

Dass Verkehrssünder von Knöners Urteilen profitieren, glauben Experten nicht. „Jedes Urteil ist eine individuelle Entscheidung und gibt keinen Aussetzungsgrund für andere Ordnungswidrigkeitsverfahren“, sagte der Kölner Verkehrsrechtsanwalt Michael Bücken. Wer geblitzt wurde und noch eine Rechnung offen hat, muss also zahlen.

gefunden bei: www.welt.de

Stern TV deckt Blitzer-Abzocke auf

28.
Okt. 2010

Stern TV deckt auf: Wie mit Radarfallen trotz falscher Messungen Kasse gemacht wird

Überall auf Deutschlands Straßen wird Jagd auf Raser gemacht. Es wird gemessen und geblitzt. Den überführten Verkehrssündern winken Strafpunkte in Flensburg, satte Geldstrafen oder sogar monatelanges Fahrverbot. Doch wie präzise sind Blitzer-Bilder oder Laser-Messungen?

Der Bußgeldbescheid, den Melanie Weisbecker vor kurzem bekam, hatte es in sich: 60 Stundenkilometer ist die 19-Jährige danach zu schnell gefahren – innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Die Konsequenz: vier Punkte in Flensburg, zwei Monate Fahrverbot und 175 Euro Geldbuße. Doch die junge Frau war sich sicher: Da stimmt etwas nicht. Denn: Als Melanie Weisbecker geblitzt wurde, war sie gerade vom Parkplatz ihrer Schule auf die Straße abgebogen. Sie sei insgesamt erst 100 Meter gefahren, dann habe es schon “geblitzt”. Mit ihrem 50-PS-Auto sei es aber unmöglich, auf einer so kurzen Strecke von Null auf über 100 Stundenkilometer zu beschleunigen.

Und tatsächlich: Mit Hilfe eines Anwalts und des Sachverständigen Hans-Peter Grün, der auf die Überprüfung von Messungen im Straßenverkehr spezialisiert ist, konnte Melanie Weisbecker beweisen, dass die Messung falsch war. Das Gerät, mit dem die junge Frau geblitzt wurde, war offenbar kaputt. Auch vor Gericht bekamen Grün und der Anwalt der 19-Jährigen Recht. Und die zuständige Behörde zog alle Strafandrohungen zurück.Ein Einzelfall ist Melanie Weisbecker nach Angaben von Hans-Peter Grün nicht. Seine Sachverständigengesellschaft hat insgesamt 5000 Bußgeldakten für Anwälte aus ganz Deutschland ausgewertet – und dabei erstaunliches herausgefunden: “In mehr als der Hälfte der Vorgänge ist die Beweisführung in der Akte nicht korrekt”, sagt Hans-Peter Grün. “Es wurde in diesen Fällen nicht vollständig nachgewiesen, dass tatsächlich ein Verstoß begangen wurde.” So seien Messprotokolle nicht korrekt ausgefüllt worden oder es hätten Fotos gefehlt.

In sieben Prozent der Akten fanden Grün und seine Kollegen sogar schwerwiegende Fehler: Fahrzeuge wurden darin beispielsweise verwechselt, der Messaufbau war fehlerhaft oder die Messung begann zu spät. Zu solchen Problemen kommt es, wenn Blitzgeräte beispielsweise defekt sind oder wenn die Beamten im dichten Verkehr Schwierigkeiten beim Anvisieren von Fahrzeugen mit der Laserpistole haben.Dass trotz solcher Probleme und Fehler häufig dennoch ein Bußgeldbescheid versandt wird, liege daran, dass “große Mengen an Vorgängen einfach in zu kurzer Zeit durchgeschleust werden”, sagt Hans-Peter Grün: Diejenigen, die die Bußgeldbescheide versenden, hätten deshalb einfach nicht genug Zeit, um alle Messergebnisse gründlich zu überprüfen. So würden Fehler beim Messen oder technische Defekte häufig nicht auffallen.

Formale Fehler, die das Messergebnis nicht beeinflussen, gab es in immerhin 25 Prozent der überprüften Akten: Hier fehlte beispielsweise der Eichschein des Blitzgeräts oder die notwendige Bescheinigung, dass die blitzenden Beamten richtig geschult wurden. In nur 17 Prozent der Vorgänge stimmte alles: Die Geschwindigkeitsmessung war korrekt dokumentiert und im Anschluss überprüft worden.

Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass es immer wieder zu Problemen bei Geschwindigkeitsmessungen kommt. Laut Hans-Peter Grün macht es deshalb durchaus Sinn, vor Gericht zu ziehen, wenn man Zweifel an einem Bußgeldbescheid hat. Denn: Nur so erhalte man als Autofahrer überhaupt die Möglichkeit, die eigene Akte gründlich überprüfen zu lassen.Dass in etwa 58 Prozent der von dem Sachverständigen und seinen Kollegen untersuchten Fälle Betroffene gezwungen waren, vor Gericht ihre mögliche Unschuld zu beweisen, ist für Dorothee Lamberty vom Automobilclub von Deutschland ein Unding. Sie kann nicht verstehen, dass der Bürger dem Staat Fehler nachweisen müsse.”Das ist eine Beweislast-Umkehr zu Ungunsten des Betroffenen”, sagt sie.

gefunden bei: www.stern.de/tv/

Mit POIbase wäre das nicht passiert….

07.
Okt. 2010

Navi schickt Fahrer auf Berggipfel

Immer wieder hört man von Geschichten, in denen Navigationsgeräte ihre Nutzer auf falsche Autobahnauffahrten, ins Wasser oder auf fast unbefahrbare Wege schicken. In der Schweiz folgt der Fahrer eines Kleintransporters nun scheinbar blind seinem fehlerhaften Navi auf den Gipfel eines Berges und blieb stecken.

Wie die britische Tageszeitung Daily Mail berichtet, führt die Fahrt auf den Berg Bergun, wo der Fahrer einige Kraftfahrzeugverbotsschilder übersah und hoffte nach einer der kommenden Abbiegungen wieder auf die Hauptstraße zurückzukommen. Dazu kam es allerding nicht und kurz vor Erreichen des Gipfels blieb das Fahrzeug stecken und musst mit einem Spezial-Hubschrauber zurück ins Tal gebracht werden.

Laut einem Sprecher der Feuerwehr müsse der Fahrer äußert geschickt gewesen sein, wenn er es so weit einen solchen Ziegenweg hinauf geschafft habe.

Gefunden bei: www.pocketnavigation.de