Navi schickt Fahrer auf Berggipfel
Immer wieder hört man von Geschichten, in denen Navigationsgeräte ihre Nutzer auf falsche Autobahnauffahrten, ins Wasser oder auf fast unbefahrbare Wege schicken. In der Schweiz folgt der Fahrer eines Kleintransporters nun scheinbar blind seinem fehlerhaften Navi auf den Gipfel eines Berges und blieb stecken.
Wie die britische Tageszeitung Daily Mail berichtet, führt die Fahrt auf den Berg Bergun, wo der Fahrer einige Kraftfahrzeugverbotsschilder übersah und hoffte nach einer der kommenden Abbiegungen wieder auf die Hauptstraße zurückzukommen. Dazu kam es allerding nicht und kurz vor Erreichen des Gipfels blieb das Fahrzeug stecken und musst mit einem Spezial-Hubschrauber zurück ins Tal gebracht werden.

Laut einem Sprecher der Feuerwehr müsse der Fahrer äußert geschickt gewesen sein, wenn er es so weit einen solchen Ziegenweg hinauf geschafft habe.
Gefunden bei: www.pocketnavigation.de
Dichtes Auffahren auf dem Prüfstand
Nach der sensationellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 hinsichtlich eines Geschwindigkeitsverstoßes, nach der ein verdachtsunabhängiges Video-Fotografieren des Verkehrs mit Vidit / VKS für unzulässig erklärt wurde, entscheiden immer mehr Amtsgerichte zugunsten der Betroffenen.
Darauf verweist der Bad Nauheimer Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm, Vizepräsident des VdVKA – Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf verschiedene amtsgerichtliche Urteile, insbesondere auch des Amtsgerichts Ludwigslust, das offenbar konsequent diesen Vorgaben folgt.
So hat das Gericht erst soeben wieder ein Verfahren, in dem eine Messung mit VKS erfolgte, durch Beschluss vom 19.02.2010, (Az.: 126 Js 2961/10 OWi StA SN) eingestellt. In diesem Fall ging es um den Vorwurf einer Abstandsunterschreitung auf der BAB 24, Richtung Hamburg bei km 52,192. Die im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße von 180,- Euro und das einmonatige Fahrverbot waren damit vom Tisch.
Gefunden in: ChannelPartner.de
Tagtäglich erreichen uns Anfragen von besorgten POIBase-Nutzern, die wissen wollen, ob das Nutzen von Blitzer-Warner Software in Deutschland erlaubt ist. Heute wollen wir einmal die Gelegenheit nutzen, und Sie rechtlich auf den neuesten Stand der Dinge bringen.
Ja, der Verkauf und Kauf des POI Pilots 3000 und des POI Pilots 5000+ ist in Deutschland erlaubt, da auf den Geräten keine Daten vorinstalliert sind. Der Nutzer muss die Daten nämlich aktiv selbst installieren und für sich entscheiden, was er nutzen will. Denn: Die POIs bestehen nicht nur aus Blitzer-Infos. Die Nutzung z.B. der Sicherheits- und Service-POIs wie Aquaplaning, unbeschrankte Bahnübergänge, Tankstellen, Kindergärten, Freizeittipps uvm. ist uneingeschränkt erlaubt!
Genau wie bei vorinstallierten Blitzer-Warnern bei Navigationssystemen darf nur die Ansage der Blitzer-Standorte während der Fahrt nicht genutzt werden und ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Zum Vergleich: eine Ordnungswidrigkeit ist es auch, wenn man während der Fahrt mit dem Handy telefoniert.
Endlich ist es so weit – auch POIbase hat jetzt einen eigenen Blog auf dem wir Euch ab sofort stets mit News und Infos rund um POIbase auf dem Laufenden halten werden.
Wir freuen uns über Eure aktive Mitgestaltung des Blogs im Forum sowie über Eure Kritik, Verbesserungsvorschläge und Fragen.
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Euer POICON-Team