EU Bußgelder – Neues EU-Gesetz ab 01.10.2010

Heute (01.10.2010) tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, das die Ahndung von Verkehrsverstößen über die Grenzen des Urlaubslandes hinaus möglich macht. Im Ausland verhängte Geldbußen werden dann von deutschen Behörden verfolgt

Obwohl das Gesetz erst zum Oktober in Kraft tritt, können auch bereits Fahrverstöße zwischen Juli und September geahndet werden, wenn der Bußgeld-Bescheid erst nach dem 30.09.2010 bei den zuständigen Behörden eingeht. Eine Vollstreckung ist dann aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten möglich, wenn ein Verstoß mehr als 70 Euro beträgt.

Diese Summe wird oft schnell erreicht, da Bußgelder im Ausland meist höher sind als in Deutschland. Das Strafgeld darf der Staat behalten, der es eingetrieben hat. “Autofahrer sollten die neue Gesetzeslage bei ihrem Fahrverhalten im diesjährigen Sommerurlaub berücksichtigen. Selbst kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen können die Urlaubskasse stark beanspruchen”, kommentiert Norbert Wulff, Vorstand der DA Direkt Versicherung das neue Gesetz.

Darüber hinaus haben viele EU-Mitgliedstaaten Punktekonten eingerichtet. Hier werden im Ausland gesammelte Verstöße registriert. “Wer allerdings sein Punktekonto im Ausland ausreizt, muss trotzdem kein Fahrverbot in Deutschland fürchten. Die gesammelten Verstöße werden nur im Urlaubsland registriert”, so der Versicherungsexperte weiter.

Neben einer Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es noch weitere länderspezifische Besonderheiten. So muss etwa in Österreich auch am Tag das Abblendlicht eingeschaltet sein, sonst droht ein Bußgeld. In Frankreich verschärft sich die Geschwindigkeitsbegrenzung bei Regen.

Gefunden in: Bussgeldkatalog.biz